In der Georgienkrise wird von allen beteiligten Akteuren das Völkerrecht bemüht. Die Vorstellung aber, Rechtsnormen wären zwingende Handlungskorridore für Staaten ist höchst anfechtbar. Rechtsnormen sind das Ergebnis machtpolitischer Interessen starker Staaten; schwache Staaten ziehen daraus Schutz, (militärisch) starken Staaten dienen Normen dazu, Legitimität für das eigene Handeln bereitzustellen. Im Kern der äußeren Souveränität von Staaten – der militärischen Sicherheit – aber, ist die Rechtsbeugung durch starke Staaten immer dann gegeben, wenn vitale Interessen durch Rechtsnormen beschädigt werden.
Die Zuflucht zu subtilsten legalistischen Begründungen hat sowohl in der Frage der staatlichen Selbständigkeit des Kosovo als auch Abchasiens den … Continue Reading ››